Die neue DIN-Norm wurde zum 01.11.2021 eingeführt. Damit haben sich die DIN 13157 und DIN 13169 für Erste-Hilfe Material und Verbandkästen in Betrieben geändert. Um zukünftig kleine Verletzungen am Arbeitsplatz noch besser versorgen zu können, wurden die Füllungen in diesem Bereich erhöht.
Erste-Hilfe-Material verliert nicht seine Gültigkeit
Vorhandene Erste-Hilfe-Kästen oder Koffer können weiterhin genutzt werden. Sie müssen lediglich um die Menge ergänzt werden, die neu festgelegt wurde. Die Gültigkeitsdaten der Kästen und Koffer bleiben bestehen.
Das Beispiel der DIN 13157 ist hier stellvertretend für die Veränderungen. Je nach Größe des Betriebes müssen ein oder mehrere Verbandkästen vorhanden sein. Dementsprechend können Sie bei uns ein oder mehrere Nachfüll-Sets erwerben um den neuen Vorschriften zu entsprechen. Zur Ergänzung der DIN 13157 benötigen Sie ein Set, für die Erfüllung der DIN 13169 benötigen Sie 2 Sets.
Beispiel für DIN 13157, kleines Erste-Hilfe-Material:
- 12 Stück Pflasterstrips 7,2 x 2,5 cm (bisher 8 Stück)
- 12 Stück Wundschnellverband 10 x 6 cm (bisher 8 Stück)
- 6 Stück Fingerkuppenverband 5 x 4 cm (bisher 4 Stück)
- 6 Stück Fingerverband 12 x 2 cm (bisher 4 Stück)
- 6 Stück Pflasterstrips 7,2 x 1,9 cm (bisher 4 Stück)
Dazu kommen neue Materialien:
- 4 Stück Feuchttücher zur Reinigung
- 2 Stück Gesichtsmasken (DIN EN 14683)
Genaue Angaben dazu, welchen Verbandkasten Sie in Ihrem Vertrieb vorhalten müssen, finden Sie auf den Seiten der DGUV.
Betriebsart
|
Zahl der Versicherten
|
Verbandkasten KLEIN
|
Verbandkasten GROSS1)
|
Verwaltungs- und Handelsbetriebe
|
1 - 50
|
1
|
|
51 - 300
|
|
1
|
ab 301
|
|
2
|
für je 300 weitere Versicherte zusätzlich ein großer Verbandkasten
|
Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe
|
1 - 20
|
1
|
|
21 - 100
|
|
1
|
ab 101
|
|
2
|
für je 100 weitere Versicherte zusätzlich ein großer Verbandkasten
|
Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen
|
1 - 10
|
12)
|
|
11 - 50
|
|
1
|
ab 50
|
|
2
|
für je 50 weitere Versicherte zusätzlich ein großer Verbandkasten
|
1) = Zwei kleine Verbandkästen ersetzen einen großen Verbandkasten.
2) = Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandkasten nach DIN 13164 als kleiner Verbandkasten verwendet werden.
Quelle: DGUV Webseite siehe Link
Die Änderung tritt nach einer Übergangszeit von 6 Monaten ab dem 01.05.2022 in Kraft. Ab diesem Stichtag müssen alle Füllungen von Erste-Hilfe Material umgerüstet sein, um Beanstandungen bei Begehungen der Berufsgenossenschaft zu vermeiden.
Sprechen Sie uns gerne an, wir bieten Ihnen sowohl Nachfüll-Sets, als auch neue Erste-Hilfe Materialien für Ihren Betrieb an. Unsere Fachberater stehen Ihnen auch bei Fragen rund um Notfallprodukte gerne zur Seite.